Negativer Bescheid vom Menschrechtsgerichtshof

Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Beschwerde von Markus Wilhelm im Verfahren gegen die Tiroler Volkspartei und das Area 47 für „unzulässig“ erklärt. (Details siehe dietiwag.org )
Damit sind alle rechtlichen Möglichkeiten in dieser Causa ausgeschöpft, für die ich diese Spendenkampagne ins Leben gerufen habe. Bei allem Respekt vor dem rechtsstaatlichen Instanzenzug hinterlässt das ganze Verfahren einen bitteren Nachgeschmack, weil Meinungsfreiheit und das Recht auf journalistische Zuspitzung in einer aus meiner Sicht hochproblematischen Weise pönalisiert wurden.
Zum schlechten Abschluss hat nun ausgerechnet ein internationaler Gerichtshof, der sich den Menschenrechten verschrieben hat, die Beschwerde eines Bürgers in extrem obrigkeitsstaatlicher Manier niedergewalzt.
Was bleibt, ist die eindrucksvolle Solidarität mit der viele hundert Menschen zum Erfolg dieser Spendenkampagne beigetragen haben. Ein Teil des Erfolges sind die dabei eingezahlten 27.501 Euro, ein anderer ist die mit der Kampagne verbundene Bewusstseinsbildung. Nicht zuletzt halte ich es auch für wichtig, dass Markus Wilhelm nun weiß, dass sein politisch so wichtiger Blog nicht nur von vielen Menschen geschätzt wird, sondern existenzgefährdende Gerichtskosten nicht als dessen private Angelegenheit betrachtet werden.
An dieser Stelle daher nochmals ein ganz herzliches Dankeschön an alle, die diese Kampagne unterstützt haben.
Wie es mit dem Restgeld im Spendentopf weitergehen soll, lesen sie unter „Spenden“

Hannes Schlosser